AGB´s

der HR STUDIOS GMBH
RENT STUDIOS

1. Allgemeines

Die Räumlichkeiten von HR Studios müssen nach einer Foto-, Filmproduktion oder Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb 2 Werktage abgeschlossen werden. Den dadurch entstandenen Mietausfall trägt der Kunde zu 100 % des vereinbarten Miettagessatzes. Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Foto-Equipments und der Einrichtungsgegenstände von HRStudios sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für Foto- und Filmproduktionen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Mietzins

Der Mietzins ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten, einsehbar auf der Website vom HR Studios, www.rent.hrstudios.de. Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 8 Stunden in der Zeit zwischen 08:30 Uhr bis 19:30 Uhr. Die Tagessätze gelten für die als Arbeitstage festgelegten Tage Montag bis Freitag, abgerechnet wir nach Halbtagessätzen und nicht nach Stunden. Ab Beginn der 5. Stunde ist der volle Tagessatz fällig auch bei Unterschreitung einer Mietdauer von 8 Stunden.
Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Over Time-Zuschlag in Höhe von 15 % des Tagessatzes. Das Studio hat von 8:00 bis 22:00 geöffnet, nach Geschäftsschluss hat das Studio geräumt zu sein. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

3. Option/Buchung/Stornierung

Optionen, Buchungen/Festbuchungen und Stornierungen von Buchungen bedürfen der Schriftform.
Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit das
Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Eine Option muss spätestens 24h vor dem geplanten Produktionsbeginn als Festbuchung schriftlich beim HR Studios eingehen sein, diese muss wiederum schriftlich von HR Studios bestätigt werden, andernfalls kann sie von HR Studios ohne vorherige Rücksprache annulliert werden.
Die Vermietung erfolgt zu dem in der Buchung zu benennenden Preis, für den dort festgelegten Zeitraum sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind.
Im Falle der Stornierungen einer schriftlich gebuchten reservierung früher als 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn wird kein Betrag fällig, bis 72h vor der Produktion werden 50 % der Gesamtmiete veranschlagt, bei einer späteren Absage werden 100 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt und fällig.

4. Zusätzliche Leistungen und Kosten

Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Sie werden gesondert nach den jeweils gültigen
Preislisten, einsehbar auf der Webseite von HR Studios, www.rent.hrstudios.de oder nach Vereinbarung berechnet.
Soweit HR Studios dem Kunden Gegenstände oder Equipment von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer zu vereinbarenden Handling Fee in Rechnung gestellt. Die Kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Handling Fee in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

Der Mietzins wird bei freien Produktionen am Produktionstag vor Ingebrauchnahme des Studios gegen Rechnung fällig, eventuelle Zusatzleistungen sind bei der Endabnahme des Studios zu zahlen. In dem Fall einer redaktionellen oder kommerziellen Studionutzung, wird am Ende des Produktionstages bei der Abnahme des Studios eine Rechnung übergeben.
Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung nehmen wir uns das Recht heraus die gesetzlichen Fälligkeitszinsen nach eigenem Ermessen zu berechnen. Wir behalten uns vor weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Nutzungsbedingungen

Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Kunden oder dessen Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HR Studios.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen (Hausordnung). Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Produktion in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.

HAUSORDNUNG

• Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.

• Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die
Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.

• Die Räumlichkeiten, inklusive Boden und Einrichtungsgegenstände dienen dem Fotografieren. Sie sind zu diesem Zwecke zu benutzen und sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Es ist insbesondere auf den Boden Rücksicht zu nehmen, das Benutzen von Gaffer-Tape ist untersagt. Vorhandene Schonbezüge sind vor bzw. nach dem Fotografieren anzubringen. Essen, Trinken und Rauchen auf dem für das Fotografieren vorgesehenen Mobiliar ist untersagt.

• Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten von HRStudios

• Die Benutzung von Sand, Kunstschnee, Kunstnebel o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung.

• Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. Anbringen von Gaffer-Tape, Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.

• Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.

• Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.

• HR Studios behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine
Beauftragte zu betreten.

• Bei Anbruch der Dämmerung und Blitzbetrieb ist die Fensterfront durch die dafür vorgesehenen Jalousien zu verdunkeln

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Es muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen.

8. Haftung vom HR Studio

HR Studios haftet für die von ihr bzw. ihren Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten
Gegenständen und Equipment (Foto- oder Filmkamera, Lichtanlagen…), die Haftung für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen vom HR Studios sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.

9. Rückgabe der Mietsache

Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel sowie gemietete Geräte sowie Einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten vom Studio HR Studios. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine halbe Stunde vor Beendigung der Produktion zu benachrichtigen. Bei der Übergabe ist vom Kunde bzw. dessen Beauftragten / Erfüllungsgehilfen eine Bestätigung über die zusätzliche Inanspruchnahme von Leistungen bzw. den Verzehr von Getränken und Lebensmittel aus dem Studiobestand zu unterzeichnen. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.

10. Zurückbehaltung/Aufrechnung

Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich das deutsche Rechtssystem. Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch. Mit erscheinen einer aktualisierten Version der AGBs verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

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